Was ändert sich durch den Mutterschutz bei meiner Arbeit? 

Arbeitsrecht in der Schwangerschaft

Das erfährst du in diesem Artikel:

Mutterschutz – Rechte & Pflichten von der Frühschwangerschaft bis nach der Geburt

Dieser Mutterschutz ist viel mehr als du im ersten Moment denken wirst, es geht nicht nur um eine Freistellung in den letzten Wochen der Schwangerschaft. Hinter dem sperrigen Wort verbergen sich viele Regelungen, die dich als werdende Mama und dein Kind schützen sollen. Für alle zukünftigen Mamas und auch für dich, wird dieser komplexe Bereich hier einmal beleuchtet, damit du zielsicher während der ganzen Schwangerschaft deine Rechte, aber auch deine Pflichten kennst und nutzen kannst.

Was ist der Mutterschutz?

Mutterschutz bedeutet in jedem Fall viel mehr, als nur ein paar Tage und Wochen rund um den ausgezählten Stichtag von der Arbeit freigestellt zu werden. Es ist viel mehr als ein Konstrukt aus gesetzlichen Vorgaben zu verstehen, die dir einen besonderen Schutz in der gesamten Schwangerschaft und auch in der anschließenden Stillphase bieten. Hierbei stehen diverse Vorgaben zum Schutz deiner Gesundheit, ein besonderer Kündigungsschutz für deinen Arbeitsplatz, ein Beschäftigungsverbot rund um die eigentliche Geburt und auch viele Maßnahmen zur Sicherung deines Einkommens im Mittelpunkt. Als werdende Mama verändern sich sicherlich deine Prioritäten und durch die Vorgaben zum Mutterschutz solltst du volle Unterstützung bekommen und dich nicht mit beruflichen Themen über alle Maßen beschäftigen müssen.

Ich bin im 1. Trimester – gilt für mich schon der Mutterschutz?

Dies ist einer der Punkte, der vielen Mamas in Spe nicht bekannt ist. Die Vorgaben zum Mutterschutz greifen direkt, sobald dein Arzt die Schwangerschaft festgestellt hat. Es ist ganz egal in welcher Woche oder in welchem Trimester der Schwangerschaft du dich befindest, die Schutzvorschriften greifen in jedem Fall. Hier geht es besonders um zusätzliche Ruhepausen und das Verbot von Überstunden, Arbeit in der Nacht oder an Sonn- und Feiertagen. Wenn du im Schichtdienst arbeitest, solltest du wissen, dass dir zwischen jedem Einsatz mindestens elf Stunden Ruhephase zustehen. Bei minderjährigen Mamas in Spe greifen noch strengere Vorschriften.

Es liegt natürlich ganz an dir, wann du deinen Kollegen und Vorgesetzten mitteilen möchtest, dass du ein Baby erwartest. Solange dein Arbeitgeber jedoch nichts von deiner Schwangerschaft weiß, kann in der Firma niemand die Schutzvorgaben, welche dir zustehen, auch wirkungsvoll umsetzen. Lediglich der besondere Schutz vor einer Kündigung greift auch dann, wenn du noch niemanden auf der Arbeit eingeweiht hast. In diesem Fall musst du, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung, deinem Arbeitgeber die Schwangerschaft durch ein ärztliches Attest deiner Frauenärztin nachweisen.

Wie lange gilt der Mutterschutz?

Grundsätzlich sind die Fristen ziemlich großzügig. Der Mutterschutz beginnt sofort, wenn bei dir die Schwangerschaft festgestellt wurde. Die letzten Vorgaben, nämlich die Freistellungen zum Stillen, enden maximal zwölf Monate nach der tatsächlichen Entbindung. Im besten Falle stehst du also bis zu 21 Monate unter besonderen Schutzvorschriften für dich und deinen Nachwuchs.

Die bekannte Freistellung von der Arbeit ist jedoch weniger ausgiebig gestaltet. In den letzten sechs Wochen vor dem ausgezählten Stichtag gilt für dich ein komplettes Beschäftigungsverbot. Wenn du in dieser Phase dennoch zur Arbeit gehen möchtest, darfst du das, musst es aber in keinem Fall. Deine Entscheidung kannst du jederzeit ändern. Nach der Entbindung wirst du für acht Wochen nicht beschäftigt.

Muss mein Arbeitgeber mich bei Vorsorgeuntersuchungen freistellen?

Das Mutterschutzgesetz ist in diesem Fall ganz eindeutig und dein Arbeitgeber hat keinen Spielraum. Für jede Vorsorgeuntersuchung, welche gleichzeitig eine Kassenleistung ist, muss dich dein Arbeitgeber freistellen. Wichtig ist nur, dass die Untersuchung notwendig oder empfohlen ist und mit der Schwangerschaft zusammenhängt. Eine abschließende Liste der betroffenen Vorsorgeuntersuchungen kannst du im Zweifel von deiner gesetzlichen Krankenkasse bekommen. Auch die Zeit, welche du für die Fahrt zum Arzt, zur Hebamme oder ins Krankenhaus benötigst, wie auch vorkommende Wartezeiten vor den jeweiligen Terminen, sind von der Freistellung erfasst.

Du solltest jedoch bedenken, dass du Termine vorrangig außerhalb deiner Arbeitszeit wahrnehmen musst. Dein Arbeitgeber darf für die Untersuchungen innerhalb deiner Arbeitszeit im Zweifel ein Attest vom jeweiligen Arzt verlangen. Die Zeiten der Freistellung für eine Vorsorgeuntersuchung während deiner eigentlichen Arbeitszeit dürfen nicht mit deinen Pausen, deinem Urlaub oder vorhandenen Überstunden verrechnet werden. Auch musst du die Zeiten nicht nacharbeiten und dir steht der volle Arbeitslohn zu.

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Welche finanzielle Absicherung erhalte ich durch den Mutterschutz?

Auch hier gelten ganz klare Bestimmungen, damit du dich während der Schwangerschaft und nach der Geburt deines Nachwuchses, nicht mit finanziellen Sorgen beschäftigen musst. In den Freistellungen für Vorsorgeuntersuchungen und auch in den Stillpausen nach der Geburt erhältst du deinen normalen Arbeitslohn weitergezahlt. Sollte ein Beschäftigungsverbot attestiert werden, darfst du auch außerhalb der Schutzfristen nicht beschäftigt werden. In diesem Falle zahlt dein Arbeitgeber deine Gehalt trotzdem weiter. Hierbei wird der zustehende Lohn anhand des Durchschnittes der letzten drei Monate vor dem Beschäftigungsverbot ermittelt.

Während der eigentlichen Mutterschutzfristen wird dir von der Krankenkasse ein Mutterschaftsgeld bezahlt. Dieses liegt jedoch bei maximal 13 Euro pro Kalendertag. Wenn dein vorheriger Nettolohn bei mehr als 13 Euro netto pro Tag liegt, zahlt dein Arbeitgeber dir die Differenz aus. Du musst dir kein schlechtes Gewissen einreden lassen, denn die Firma erhält die Kosten für deine Lohnfortzahlung erstattet.

Dein Arbeitgeber muss auf dich zukommen – Darüber musst du informiert werden:

Sobald du deinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert hast, gelten einige besondere Rechte und Pflichten, um dich als werdende Mama und auch deinen Nachwuchs zu schützen. Eine relativ neue Vorgabe, die aber besonders relevant ist, ist die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung. Dein Arbeitgeber hat deinen Arbeitsplatz darauf zu untersuchen, ob für dich während der eigentlichen Schwangerschaft und in der anschließenden Stillphase besondere Gefahren bestehen. Die Ergebnisse müssen schriftlich festgehalten werden. Dein Vorgesetzter ist in der Pflicht, dir diese Ergebnisse unaufgefordert mitzuteilen und deinen Arbeitsplatz (nach Möglichkeit) anzupassen, um Risiken zu vermeiden.

Natürlich ist dein Arbeitgeber ebenso in der Pflicht, die Schutzvorgaben zum Mutterschutz zu beachten, anzubieten und auch umzusetzen.

Wann wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen?

Du musst hierbei unterscheiden. Es gibt ein betriebliches und ein ärztliches Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft. Sofern dein Arbeitgeber unverantwortbare Gefahren, selbst durch Schutzmaßnahmen oder einen Arbeitsplatzwechsel, nicht ausschließen kann, gilt für dich ein betriebliches Beschäftigungsverbot. Hierbei muss dein Arbeitgeber beurteilen, dass keine Gefährdungen in deiner Schwangerschaft und auch in der anschließenden Stillphase auf dich zukommen. Es gilt, jedes unverantwortliche Risiko direkt zu verhindern.

Sollte dein Arzt feststellen, dass die Gesundheit von dir oder deinem Kind durch die Arbeit gefährdet ist, wird dir ein ärztliches Beschäftigungsverbot attestiert. Hierbei liegen die Gründe oft in einem Zusammenspiel aus Beschwerden in der Schwangerschaft, Vorerkrankungen der werdenden Mama und den Belastungen, die der Arbeitsplatz mitbringt. Nur ein Arzt kann hier einen Rat geben und ein Attest ausstellen. Solltest du besorgt sein, kannst du sicherlich mit deinem Frauenarzt einen Beratungstermin vereinbaren.

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Verbotene Tätigkeiten für Schwangere am Arbeitsplatz

Um Risiken für dich und dein Kind auszuschließen, sind – wie für alle werdenden Mamas – durch das Gesetz zum Mutterschutz einige Tätigkeiten grundsätzlich verboten. Dies gilt beispielsweise für jede Tätigkeit, bei der du dich oft bücken oder strecken musst; wenn du mit Strahlen, Staub oder Gasen in Berührung kommst und wenn besondere Nässe, Hitze oder Kälte am Arbeitsplatz herrscht. Auch die Arbeit in Akkord oder am Fließband ist allen Schwangeren verboten. Hier kommt im Zweifel nur eine Umsetzung auf eine andere Stelle in der Firma oder ein betriebliches Beschäftigungsverbot infrage.

Ab dem fünften Monat der Schwangerschaft darfst du nicht länger als vier Stunden am Stück stehen müssen, während du arbeitest.

Wie du siehst, werden dir als werdende Mama viele Tätigkeiten erleichtert oder untersagt, die sich nachteilig auf deine Gesundheit oder dein Wohlbefinden auswirken könnten. Gleiches gilt ebenso für Tätigkeiten in den Abendstunden, an den Wochenenden und Feiertagen.

Ich bin schwanger mit Zwillingen: Habe ich einen längeren Mutterschutz?

Solltest du Zwillinge erwarten, verlängert sich der Zeitraum der Mutterschutzfrist nach der Geburt auf zwölf Wochen. Wenn deine Kinder Frühchen sind, verlängern die Tage der sechs Wochen, welche du vor dem Stichtag nicht in Anspruch genommen hast, die Wochen nach der Geburt. Bei Zwillingen oder einer Frühgeburt wirst du also, wie alle anderen werdenden Mamas in deiner Situation auch, insgesamt 18 Wochen von der Arbeit freigestellt. Im Vergleich zu einer Schwangerschaft mit einem Kind, steht dir also ein wenig mehr Schutzfrist nach der Geburt zu. Die anderen Schutzrechte während der Schwangerschaft – außerhalb der Mutterschutzfristen vor und nach der Entbindung – gelten auch bei Mehrlingen unverändert.

Mein Kind wird eine Behinderung haben: Was ändert sich hier?

Wenn dein Kind eine Behinderung haben wird, bringt das für dich als Mama eine besondere psychische Belastung mit sich. Jeder wird verstehen, dass du mehr Zeit benötigst dein Kind kennenzulernen und dich auf die Bedürfnisse deines Nachwuchses einzustellen. In dieser Situation steht dir eine verlängerte Mutterschutzfrist nach der Geburt zu. Du darfst, wie auch Mamas von Zwillingen, für acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Alle anderen Rechte und Pflichten des Mutterschutzes bleiben unverändert.

Ich hatte eine Fehlgeburt: Was passiert mit dem Mutterschutz?

Wie du in den vorherigen Abschnitten gelesen hast, bringt eine Schwangerschaft viele besondere Schutzvorschriften mit. Viel häufiger als die Mehrheit der Menschen denkt, kommt leider eine Fehlgeburt vor. Die Regelungen zum Mutterschutz sind in diesem Fall fernab von dem, was sich eine Mama in solch einer Situation wünscht. Bei einer Fehlgeburt endet der Mutterschutz direkt mit dem Ende der Schwangerschaft. Die einzige Ausnahme ist der besondere Kündigungsschutz, der dich noch drei Monate nach der Fehlgeburt vor einer Kündigung schützt.

Wenn dein Nachwuchs mehr als 500 Gramm wog, liegt keine Fehlgeburt, sondern eine Totgeburt vor. Was für die Mama eines Sternenkindes nicht weniger schlimm ist, hat für den Mutterschutz eine andere Bedeutung. Nach einer Totgeburt steht dir eine Mutterschutzfrist von zwölf Wochen zu.

Mutterschutz

Für wen gilt der Mutterschutz? Angestellte, Studentinnen, Probezeit und co.

Der Mutterschutz gilt für beinahe alle Mamas in Spe. Jede werdende Mama, die angestellt ist, wird geschützt. Auch wenn du stundenweise in Teilzeit arbeiten gehst oder einen Minijob hast, greifen die Regelungen. Sollte dein Arbeitsvertrag auslaufen, hast du allerdings durch die Mutterschutzregeln keinen automatischen Anspruch auf eine Vertragsverlängerung. Wenn du noch in der Probezeit bist, hat deine Schwangerschaft keine besonderen Auswirkungen. Auch in diesem Falle greift der Mutterschutz komplett.

Praktikantinnen, Studentinnen und Schülerinnen profitieren genauso von den Vorgaben. Sie können ebenso zum Stillen oder zu Vorsorgeuntersuchungen freigestellt werden. Kündigungsschutz benötigen Schülerinnen und Studentinnen in der Regel nicht, aber eine Freistellung für ein Semester oder ein Schulhalbjahr ist meistens kein Problem. Die Teilnahme an Prüfungen, wichtigen Veranstaltungen und Praktika können Studentinnen und Schülerinnen in den Mutterschutzfristen vor und nach der geplanten Entbindung absolvieren, aber nur auf eigenen und ausdrücklichen Wunsch. Junge Mamas in Spe sollen durch die Vorschriften den gleichen Schutzrahmen erhalten.

In den gesetzlichen Vorschriften des Mutterschutzgesetzes ist eine Gruppe ausgeschlossen. Beamtinnen, Richterinnen und auch Soldatinnen werden explizit nicht genannt. Viele Rechte und Pflichten, die fast immer vergleichbar oder identisch sind, gelten trotzdem und werden über besondere Verordnungen und Erlasse in den Dienststellen geregelt.

Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag: Habe ich trotzdem Mutterschutz?

Befristete Arbeitsverträge sind heutzutage in vielen Bereichen leider üblich geworden. Das betrifft werdende Mamas, wie auch alle anderen Arbeitnehmer. Auch wenn die Vorgaben zum Mutterschutz insgesamt sehr großzügig sind, gerade im Bereich des besonderen Kündigungsschutzes, gelten für Mamas in Spe, die einen befristeten Vertrag haben, auch nur während dieser Zeit die Vorgaben über den Mutterschutz. 

Einen Anspruch auf eine Vertragsverlängerung hast du nicht. Wenn dein Arbeitsvertrag abläuft und nicht verlängert wird, endet in diesem Moment auch der Mutterschutz komplett. Sollte dein Arbeitsvertrag im Beschäftigungsverbot oder während der eigentlichen Schutzfrist auslaufen, kannst du Krankengeld von deiner gesetzlichen Krankenkasse bekommen.Solltest du nicht in der Mutterschutzfrist ab der sechsten Woche vor der Geburt sein und auch kein ärztliches Beschäftigungsverbot vorliegen, musst du dich direkt bei der Bundesagentur für Arbeit oder beim Jobcenter nach finanziellen Hilfen erkundigen.

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Was passiert mit nicht genommenen Urlaubstagen beim Mutterschutz?

Direkt eine gute Nachricht: dein Anspruch auf Urlaub besteht weiterhin. Wenn du in einem Beschäftigungsverbot bist, entsteht weiterhin der übliche Anspruch auf Urlaub. Auch darf eine Freistellung zum Stillen nach der Entbindung, die eigentliche Mutterschutzfrist, wie auch eine Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen in deiner Schwangerschaft nicht mit dem Urlaubsanspruch verrechnet werden. Solltest du also vor der Mutterschutzfrist oder vor einem Beschäftigungsverbot während deiner Schwangerschaft deinen Urlaub nicht komplett genutzt haben, kannst du die verbliebenen Tage im laufenden oder auch im nächsten Kalenderjahr beanspruchen. Spätestens im übernächsten Kalenderjahr wird dein verbliebener Urlaub jedoch ersatzlos verfallen.

Sinnvoll kann es auch sein, den Resturlaub nach dem Ende der Mutterschutzfrist und vor dem Beginn deiner Elternzeit abzubauen. Letztlich werden dir Urlaubstage voll bezahlt, sodass du dich in dieser Konstellation besser stellst, als mit dem wesentlich geringeren Elterngeld.

Dein Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung vorlegen

Das Thema der Gefährdungsbeurteilung wurde vorhin bereits kurz angerissen. Seit dem Jahre 2018 ist eine solche Beurteilung deines Arbeitsplatzes vorgeschrieben. Das gilt für die Arbeitsplätze von werdenden Müttern ganz besonders, sodass diese Regelung explizit in das Mutterschutzgesetz aufgenommen wurde. 

Letztlich solltest du dich und deinen Nachwuchs in der Schwangerschaft keinen unnötigen Risiken aussetzen, sodass deine Firma, deinen eigenen Arbeitsplatz auf alle denkbaren Risiken untersuchen muss. Das Ergebnis dieser Beurteilung muss schriftlich festgehalten werden. Dein Chef ist ebenso in der Pflicht, dir diese Beurteilung unaufgefordert vorzulegen.

Liegen nach der Beurteilung unverantwortliche Gefährdungen vor, bleiben drei Möglichkeiten. Zum einen kann die Firma deinen Arbeitsplatz so umgestalten, dass die Gefährdungen beseitigt sind. Die zweite Möglichkeit ist, dass du in der Zeit der Schwangerschaft und der Stillphase nach der Geburt auf einen anderen Arbeitsplatz umgesetzt wirst, an dem keine besonderen Gefährdungen erwartet werden. 

Scheiden diese Optionen aus betrieblichen Gründen aus, bleibt nur ein Beschäftigungsverbot für die Zeit der Schwangerschaft. Dies ist durch deinen Arbeitgeber an die Behörden zu melden. Dir entstehen keine Nachteile in dieser Zeit, da du eine Fortzahlung deines Nettolohns erhältst, wenn ein betriebliches Arbeitsverbot ausgesprochen wurde.

Quellenverzeichnis:

  1. https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz
  2. https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/index.html
  3. https://bit.ly/3OiygDD
  4. https://bit.ly/3ncIwBt
  5. https://www.ruv.de/ratgeber/im-job/arbeiten-in-der-schwangerschaft
  6. http://www.klinikum.uni-muenchen.de/Lehrer-Gesundheitsvorsorge-Bayern/de/mutterschutz/beschaeftigungsverbote/betriebliches-beschaeftigungsverbot/index.html

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