Pränatalmedizin wird häufig kontrovers diskutiert. Im September 2019 wurde, nach einer intensiven politischen Diskussion, entschieden, dass ein pränatalmedizinisches Untersuchungsverfahren, genauer gesagt der nicht-invasive Pränataltest (NIPT), in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Aufklärung als Kassenleistung anerkannt wird – das heißt, dass die Kosten in diesen Fällen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
NIPT und ETS im Überblick
Spätestens im Rahmen der regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen wird dein Frauenarzt oder deine Frauenärztin mit dir besprechen, ob du weitere Untersuchungen wünschst. Möglich sind dabei der nicht-invasive Pränataltest (NIPT) und das Ersttrimesterscreening (ETS). Diese beiden Untersuchungen sind sogenannte Screeninguntersuchungen für genetische Auffälligkeiten wie das Down-Syndrom oder andere Trisomien – sie untersuchen also die Wahrscheinlichkeit dafür, dass dein Baby eine Fehlverteilung oder einen Strukturdefekt seiner Chromosomen hat. Beide Tests müssen von den Schwangeren grundsätzlich selbst gezahlt werden, wobei der NIPT inzwischen in begründeten medizinischen Einzelfällen als Kassenleistung anerkannt wird. Wird bei einem dieser Tests ein erhöhtes Risiko festgestellt, können weitere, genauere Untersuchungen wie eine Mutterkuchenpunktion (CVS) folgen – solche weiterführenden Schritte sollten immer ausführlich mit einer Ärztin oder einem Arzt besprochen werden.




