Babys erkunden sehr gerne neugierig ihre Umgebung: Das Entdecken von Steckdosen, der Stereoanlage, der Vasensammlung und das Spielen mit Wasser oder Küchenutensilien – überall warten unzählige Abenteuer. Leider lauern dabei auch einige Gefahren, vor allem beim Spielen. Frühe Vorsorge macht sich also bezahlt. Das gilt es bei Versicherungen für Kinder zu beachten.

Vorsorge kann nicht früh genug beginnen. Daher stellen zahlreiche Versicherer frischgebackenen Eltern individuelle Versicherungs- und Vermögenspakete für die Gesundheit, Sicherheit und Altersvorsorge ihres Kindes zusammen. Wesentliche Bausteine sind in der Regel die Kinder-Unfallversicherung, die Kranken-Zusatzversicherung und die Altersvorsorge. Nur, wie blickt man da durch und welche Versicherungen braucht man wirklich?

Unfälle auf dem Weg zum Kindergarten oder zur Schule oder zurück

Lediglich bei Unfällen, die in der Kindertagesstätte, im Kindergarten oder in der Schule sowie auf dem direkten Hin- oder Rückweg passieren, greift die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung. Eine Leistung wird allerdings erst dann erbracht, wenn das Kind eine dauerhafte sogenannte Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent erleidet. Da ein Kind noch nicht erwerbstätig ist, wird bei der Festlegung dieses Prozentsatzes bemessen, wie sich die gleichen Gesundheitsschäden auf die Erwerbsfähigkeit eines Erwachsenen auswirken würden.

Bestehen keine Schadenersatzansprüche an Dritte, erhält das Kind ansonsten keinerlei finanzielle Leistungen. Auch die gesetzliche Krankenkasse leistet ausschließlich für die Heilbehandlung – also ärztliche Versorgung, Operation und Medikamente. Es ist nicht immer möglich, ein Kind vor Unfällen zu bewahren, wohl aber vor den finanziellen Folgen – mit Kapitalzahlung bei Invalidität und monatlicher Unfall-Rente. Mit einer privaten Kinder-Unfallversicherung sind Kinder weltweit abgesichert. Sogar durch Zeckenstiche ausgelöste Borreliose und FSME sind damit abgedeckt.

Über welchen Elternteil sollte die Krankenversicherung laufen?

Ebenso wichtig – nur leider nicht so spannend – wie einen Vornamen für den Nachwuchs zu finden, ist die Frage, über wen das Kind krankenversichert wird. In Deutschland gibt es neben der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung auch die freie Heilfürsorge für bestimmte Beamtengruppen. Besonders knifflig kann es bei Paaren werden, bei denen ein Partner privat und der andere gesetzlich versichert ist. Hier lohnt es sich, rechtzeitig fachkundigen Rat einzuholen. Nicht nur bei Erwachsenen, auch bei Kindern sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nur eine Grundversorgung. Wer seinem Kind die bestmögliche medizinische Versorgung im Krankenhaus sichern und den Grundstein für seine Zahngesundheit legen will, ist mit einer privaten Kranken-Zusatzversicherung für Kinder gut beraten.

Altersvorsorge von klein auf?

Es lohnt sich auch, wenn Eltern schon früh in die Altersvorsorge des Nachwuchses investieren. So kann selbst aus kleinen regelmäßigen Beiträgen im Laufe der Jahre ein beträchtliches Vermögen werden. Private Vorsorge fürs Alter ist wichtiger denn je, da sich die nächste Generation nicht darauf verlassen kann, noch eine auskoemmliche staatliche Rente zu bekommen.

Im Allgemeinen ist es ratsam, bei der Absicherung schnell zu sein und Kinder gleich ab der Geburt entsprechend abzusichern – denn Unfälle und alle anderen Überraschungen, die das Leben mit sich bringen kann, passieren so schnell wie möglich abzusichern.

Was bei Hochzeit und einem gemeinsamen Haushalt zu beachten ist

Wer plant zu heiraten, tut gut daran, sich einen Überblick über seine bestehenden Versicherungen zu machen und diese mit dem Partner abzugleichen. Das kann bares Geld einsparen. Denn wenn beide bereits eigene Versicherungen haben, ist meistens eine Einigung auf einen gemeinsamen Vertrag möglich, sodass Mehrfachversicherungen vermieden werden können. Bei Privat-Haftpflichtversicherungen, Hausratversicherungen und Rechtsschutzversicherungen wird in der Regel der zuletzt abgeschlossene Vertrag aufgehoben und der Ehepartner in den bestehenbleibenden Vertrag aufgenommen. Ein formloses Schreiben an die Versicherungsgesellschaft mit der Information über den gemeinsamen Lebensweg genügt im Allgemeinen.

Übrigens: Wer mehrere Verträge bei einer Versicherungsgesellschaft hat, erhält meist einen Rabatt. Nachfragen und „bündeln“ lohnt sich.