Haftpflichtversicherung für Babys? Klar, mit der Deliktunfähigkeitsklausel!

Endlich ist der Nachwuchs da – und schon bald erkundet er neugierig die Welt. Dass dabei etwas kaputtgehen kann, kannst du dir sicher vorstellen. Deshalb ist es ratsam, Schäden durch Kinder im Familien-Tarif deiner Privat-Haftpflichtversicherung mitversichern zu lassen. Und damit diese auch zahlt, wenn weder du noch dein Kind für den Schaden haften, gibt es die Deliktunfähigkeitsklausel.
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📖 Das erwartet dich im Artikel:

Wozu benötigst du eine Haftpflichtversicherung?

Die Privat-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die du anderen Personen oder deren Gütern schuldhaft zufügst. Das passiert im Alltag schneller als du denkst. Stell dir vor, du bist bei einer Freundin eingeladen. Ihr quatscht, ihr lacht und dabei stößt du mit deinem Babybauch ausgerechnet gegen die extravagante Vase, die ein lieb gewonnenes Mitbringsel aus dem Venedig-Urlaub war. Und jetzt? 

Ganz klar: Du haftest für den Schaden. Zugegeben, das mag bei einer kaputten Blumenvase vielleicht halb so wild sein. Doch denke zum Beispiel an ein teures Tablet, dessen Display vor dir wie Knäckebrot zerspringt? Und sobald dein Missgeschick Personen verletzt, können Schadenersatzzahlungen ganz schnell schwindelerregende Summen aufrufen – erst recht, wenn jemand dauerhaft invalid ist. In diesen Fällen übernimmt den Schaden deine Haftpflichtversicherung.

Wann zahlt die Haftpflicht bei Kindern?

Gute Nachrichten! In guten Tarifen übernimmt die Privat-Haftpflichtversicherung die Schäden von deinen Kindern, auch wenn dein Kind noch klein und damit deliktunfähig ist. Der § 828 BGB besagt, dass Kinder bis sieben Jahre nicht verantwortlich für Schäden sind. Und im fließenden Straßenverkehr gilt das sogar bis zum zehnten Lebensjahr. Die Erkenntnis etwas Falsches zu tun, entwickelt sich eben erst nach und nach. Deshalb sind Kinder rechtlich besonders geschützt. 

Nun stellt sich dir vermutlich die Frage: Muss ich für mein Kind haften? Kurioserweise nicht immer, obwohl es einem die Schilder mit der Aufschrift „Eltern haften für ihre Kinder“ suggerieren. Nehmen wir an, dein Kind hat gerade gelernt mit Buntstiften zu malen und präsentiert sein Können an der Wohnzimmerwand des Nachbarn. Was bedeutet das jetzt? Das Gesetz sagt folgendes: Hast du deine Aufsichtspflicht erfüllt, dann haften weder dein Kind noch du für den Schaden. Die Frage ist nur: Hattest du wirklich alles im Blick?

Herausforderung Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht hängt von mehreren Faktoren ab, wie dem Alter des Kindes. Ein zweijähriges Kind, das in die Krippe geht, muss anders beaufsichtigt werden als ein 6-jähriges Schulkind. 

Ist die Frage der Aufsichtspflicht nicht eindeutig zu klären, wird im Zweifel ein Gericht entscheiden, wer für den Schaden aufkommen muss.

Allein schon deshalb lohnt es sich für Familien, den vergleichsweise niedrigen Beitrag für eine Privat-Haftpflichtversicherung aufzubringen, denn diese wehrt auch unberechtigte Schadenersatzansprüche ab. Das ist die sogenannte passive Rechtsschutzfunktion, die im Fall der Fälle Gold wert ist.

Die ganze Familie bei Schäden absichern mit dem Tarif OPTIMAL der Versicherungskammer Bayern

Warum ist das für mich wichtig?

Ein kurzes Gedankenexperiment: Dein zweijähriger Sohn zerfetzt beim Kuscheln mit der Oma ihre heiß geliebte Perlenkette. Oder deine Fünfjährige kürzt das Hochzeitskleid deiner besten Freundin kurzerhand auf Petite-Größe.

Hand aufs Herz, so etwas lässt doch niemanden kalt. Nach dem Gesetz sind Sohn und Tochter, wie du bereits erfahren hast, nicht haftpflichtig, denn sie sind noch keine sieben Jahre alt und damit deliktunfähig. Und du wärst eigentlich auch aus dem Schneider, sofern du deiner Aufsichtspflicht nachgekommen bist.

Aber würdest du es dann tatsächlich dabei belassen wollen? Wohl eher nicht. Genau dafür gibt es die Deliktunfähigkeitsklausel in der Familien-Haftpflichtversicherung.

Deliktunfähigkeits… was?

Mit der Deliktunfähigkeitsklausel sind Schäden deiner Kinder auch dann mitversichert, wenn diese nach dem Gesetz noch gar nicht dafür haften müssten. Achte in deinem Vertrag darauf, dass neben mitversicherte Kinder auch „deliktunfähige Kinder“ steht. Vorsorge ist in Sachen Haftpflicht der beste Ratgeber!

Aus Single wird Familie – ist es echt so einfach?

Ja! Deinen Single-Tarif auf einen Familien-Tarif umzustellen, geht in der Privat-Haftpflichtversicherung kinderleicht. Am besten kümmerst du dich zeitnah nach der Geburt deines Kindes darum und bringst alle Konstellationen ganz einfach unter einen Hut. Deine Partner:in und alle im Haushalt lebenden Kinder sind im Familien-Tarif automatisch mitversichert. 

Fazit zur Haftpflichtversicherung – darauf kommt es an

Die Privat-Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt – erst recht mit Kindern. Zum einen kann es immer passieren, dass du im Ausnahmefall den Nachwuchs nicht im Blick hast. Zum anderen willst du sehr wahrscheinlich den Schaden ersetzen, weil dir eine harmonische Nachbarschaftsbeziehung und gute Freundschaften den niedrigen Beitrag für eine Privat-Haftpflichtversicherung wert sind. 

Mit einer Police, die auch deliktunfähige Kinder einschließt, bist du immer auf der sicheren Seite. Am besten wirfst du gleich einen Blick auf den Tarif OPTIMAL der Versicherungskammer Bayern? Der Tarif ist für Familien gemacht, die sich rundum sicher und beschützt fühlen wollen.

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