Von Geburt an beschützt
Die beruhigende Nachricht zuallererst: Selbst wenn du dein Baby erst ein paar Wochen
nach der Geburt bei der Krankenversicherung anmeldest, entsteht keine Lücke im
Versicherungsschutz deines Kindes, denn Neugeborene werden rückwirkend versichert.
Im Versicherungsjargon spricht man dabei auch von einer Kindernachversicherung. Das
Wichtigste ist, dass du die Frist zur Anmeldung nicht verstreichen lässt. Insgesamt hast
du nach der Entbindung zwei Monate Zeit.
Tipp: Kümmere dich am besten schon vor der Geburt um den Antrag bei der
Versicherung. Die Formulare gibt es meistens online. Dann brauchst du später nur noch
die Geburtsurkunde deines Kindes einreichen, um den Versicherungsschutz für dein
Baby unter Dach und Fach zu bringen.
Doch welche Krankenversicherung kommt denn überhaupt in Frage? Privater Schutz für
deinen Schatz oder die Familienversicherung bei den gesetzlichen Krankenkassen? Die
Antwort hängt von folgenden Konstellationen ab:
Beide Elternteile sind gesetzlich krankenversichert
Seid ihr als Eltern beide gesetzlich krankenversichert, bekommt euer Kind auch den
gesetzlichen Versicherungsschutz. Es wird in den beitragsfreien Tarif der
Familienversicherung aufgenommen.
Wenn ihr verschiedene gesetzliche Krankenkassen habt, informiert ihr euch am besten
schon vor der Geburt, ob es Unterschiede in den Leistungen für Kinder gibt, auf die ihr
Wert legt. Dann wählt ihr für euren Nachwuchs einfach die Krankenkasse, dessen
Leistungen ihr besser findet.
In vielen Fällen decken gesetzliche Krankenversicherungen aber nur das Nötigste ab.
Vielleicht kennst du das aus eigener Erfahrung: Brille und Kontaktlinsen – kosten extra.
Bestimmte Füllungen beim Zahnarzt oder die professionelle Zahnreinigung – kostet
extra. Kieferorthopädie, Osteopathie, Heilpraktiker-Behandlungen – kosten extra. Die Liste an Rechnungen, die Kassenpatient:innen zum Schutz oder zur Wiedererlangung ihrer Gesundheit im Laufe des Lebens bezahlen, kann ganz schon lang werden.
Private Krankenzusatzversicherungen helfen: Spezielle Tarife ergänzen den Gesundheitsschutz von Babys sinnvoll und sind auf Wunsch völlig unkompliziert online
zu erwerben. Welche Kinder-Zusatzversicherungen dir die Union Krankenversicherung
bietet und was es mit dem Kinder-Sorglos-Paket auf sich hat, erfährst du im Folgenden
und noch ausführlicher hier:
Beide Elternteile sind privat krankenversichert
Seid ihr beide privat versichert, ist die Sache genauso eindeutig: Das Baby bekommt den
denselben Versicherungsschutz wie der betreffende Elternteil. Keine Sorge, die
monatlichen Beiträge fürs Kind sind natürlich viel geringer als im Erwachsenen-Tarif.
Außerdem gibt es keine Wartezeit und auch keine Gesundheitsprüfung oder
Risikozuschläge. Das ist gesetzlich so festgeschrieben und ein wahrer Segen, sollte das
Neugeborene bereits mit gesundheitlichen Problemen zur Welt kommen.
Achtung – Fristen!
- Der Elternteil, in dessen Versicherung das neugeborene Kind aufgenommen werden
soll, muss dort zuvor mindestens drei Monate versichert sein. Solltet ihr einen
Versicherungswechsel planen, kümmert euch also besser frühzeitig darum, da es
auch noch die Kündigungsfrist bei der bestehenden Versicherung gibt. - Das Wichtigste ist, dass ihr euer Baby in der privaten Krankenversicherung innerhalb
von zwei Monaten nach der Geburt anmeldet. - Für die Anmeldung bei der Krankenkasse braucht ihr die Geburtsurkunde eures
Kindes, die ihr in der ersten Woche nach der Entbindung beim Standesamt bekommt.
Übrigens: Wünscht ihr euch andere Leistungen als das, was eure Tarife hergeben,
machen private Versicherungen in der Regel auch ein Angebot über einen speziellen
Kindertarif. Manchmal ist es sogar möglich, das Kind bei einer privaten
Krankenversicherung anzumelden, die weder Mutter noch Vater versichert. Ob dafür
dann dort eine Gesundheitsprüfung fällig wird oder eine Wartezeit einzuhalten ist, hängt
von den Richtlinien des jeweiligen Versicherers ab.
Ein Elternteil ist privat versichert, der andere gesetzlich
Ob euer Neugeborenes bei dieser Konstellation nun privat oder gesetzlich versichert
wird, kommt auf euren Familienstatus an. Für verheiratete Eltern gilt: Ist ein Elternteil gesetzlich und der andere privat versichert, hängt es vom jeweiligen Einkommen ab, über welche Krankenversicherung das Neugeborene versichert wird. Das Kind bekommt dann dieselbe Versicherung wie der Elternteil mit dem höheren Einkommen. Wenn Eltern nicht verheiratet sind, ist der Fall klar: Das Kind erhält die Versicherung, die auch die Mutter hat.
Kinder-Sorglos-Paket – damit dein Baby sicher groß wird
Um die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse aufzustocken, werden immer mehr private Krankenzusatzversicherungen abgeschlossen – die private Vorsorge steht hoch im Kurs!
Zum Schutz der Kleinsten lohnen sich Zusatzversicherungen, die speziell für Kinder konzipiert sind. Besonders beliebt: die Zahnzusatzversicherung. Denn gerade in sehr jungen Jahren können für kieferorthopädische Behandlungen und Zahnspangen hohe Kosten entstehen. Auch Tarife, die Leistungen beim Heilpraktiker oder für die
Osteopathie abdecken, werden gerne gewählt, da viele Eltern bei Krankheit ihrer Kinder
als erstes eine sanfte Behandlung und Medikation bevorzugen.
Mit dem Kinder-Sorglos-Paket der Union Krankenversicherung sicherst du deinen
Nachwuchs optimal ab. Es umfasst alle wichtigen privaten Zusatzversicherungen und
kann flexibel zusammengestellt werden. Damit wird der gesetzliche Schutz deines
Sprösslings im Nu auf das Niveau von Privatpatient:innen aufgewertet.
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