Elterngeld beantragen
Das Elterngeld bietet einen finanziellen Ausgleich für den wegfallenden Arbeitslohn, wenn ein oder beide Elternteile nach der Geburt des Kindes nicht mehr arbeiten geht.
Dabei gibt es verschiedene Varianten des Elterngeldes und einige Tipps und Tricks, mit denen Eltern mehr Geld erhalten können. Außerdem erklären wir dir, welche Unterlagen für den Antrag notwendig sind und wann dieser gestellt werden kann.
Was ist das Elterngeld?
Das Elterngeld dient als Unterstützung für Mamas oder Papas, die nach der Geburt gar nicht oder weniger arbeiten. Mit Elterngeld können bis zu 32 Stunden pro Woche gearbeitet werden, wer allerdings mehr Stunden macht, erhält keine finanzielle Unterstützung. Das Elterngeld kann von einem oder beiden Elternteilen beantragt werden und wird auch Eltern gewährt, die vorher nicht gearbeitet haben.
Es gibt grundsätzlich die drei Varianten Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus. Diese können auch miteinander kombiniert werden. Die Höhe der Zahlungen ist dabei abhängig von der jeweiligen Variante und der persönlichen Lebenssituation.
Wie hoch ist der Elterngeldbetrag?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die gewählte Variante spielt hier eine große Rolle, aber auch das bisherige Einkommen ist wichtig. Das Einkommen während der Elterngeldzeit mindert gegebenenfalls die Höhe des Betrags. Weitere staatliche Leistungen, Zwillingsgeburten und bereits vorhandene Kinder haben ebenfalls einen Einfluss auf die Höhe der Zahlungen.
Fakten im Überblick:
Beim Basiselterngeld beträgt die Höhe zwischen 300 und 1.800 Euro pro Monat, beim Elterngeld Plus bekommt man 150 bis 900 Euro monatlich. Es gibt Zuschläge, wenn Paare bereits Kinder haben. Die Höhe des Basiselterngelds beträgt 65 Prozent des Nettolohns vor der Geburt, wenn es nach der Geburt kein Einkommen gibt. Falls Eltern nach der Geburt ein Einkommen haben, erhalten sie 65 Prozent der Differenz zwischen altem und neuem Nettoeinkommen.
Es werden maximal 2.770 Euro Nettolohn berücksichtigt. Bei einem Nettoeinkommen von weniger als 1.240 Euro verschiebt sich der Prozentsatz entsprechend nach oben, bis der Mindestbetrag erreicht ist.
Der Elterngeldrechner unter https://familienportal.de/familienportal/124650-124650 kann dir bei der Berechnung deiner Zuschüsse helfen.
Das Elterngeld Plus wird grundsätzlich nur in der Hälfte der Höhe des Basiselterngeldes gezahlt, kann dafür aber doppelt so lange bezogen werden. Das ist vor allem interessant für Mamas und Papas, die nach der Geburt einen Teilzeitjob ausüben. Das Elterngeld wird dadurch nicht weniger, sondern über einen längeren Zeitraum gestreckt.
Habe ich Anspruch auf Elterngeld?
Einen Anspruch auf Elterngeld haben grundsätzlich alle Eltern, die nach der Geburt eines Kindes weniger als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Arbeitslose Mamas und Papas können ebenfalls einen Antrag stellen. Grundsätzlich gibt es den Anspruch nur, wenn das Kind im Haushalt des Antragsstellers lebt. Falls Mama und Papa getrennt leben, haben beide einen Anspruch auf Elterngeld, wenn das Kind mindestens 30 Prozent seiner Zeit in beiden Haushalten verbringt.
Auch wichtig zu wissen – Neben den leiblichen Eltern können weitere Personen Elterngeld beantragen. So können also auch Adoptiveltern Elterngeld beantragen, wenn sie ein Kind adoptiert haben oder mit dem Ziel der Adoption in ihren Haushalt integriert haben.
Pflegeeltern steht wiederum kein Elterngeld zu, außer, wenn das Pflegekind adoptiert wird. Ehepartner von leiblichen Elternteilen eines Kindes haben ebenfalls einen Anspruch auf die Unterstützung. Das gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare, sofern eine gesetzliche Lebenspartnerschaft vorliegt. Werdende Papas, die während der Geburt nicht mit der Frau verheiratet sind, werden nicht automatisch als Vater eingetragen. Sie können die Vaterschaft freiwillig beim Standesamt anerkennen, alternativ kann diese auch vom Familiengericht festgestellt werden.
Väter müssen nicht darauf warten, dass das Familiengericht eine Entscheidung trifft oder das Standesamt die Anerkennung absegnet. Der Antrag auf Elterngeld kann bereits während des laufenden Verfahrens gestellt werden. Falls die Eltern sich aufgrund einer Schwerbehinderung, einer schweren Krankheit oder ihres eigenen Todes nicht um das Kind kümmern können, haben weitere Verwandte des Kindes einen Anspruch auf Elterngeld. In einem solchen Härtefall können Geschwister, Tanten, Onkel und Großeltern den Anspruch geltend machen.
Tipps & Tricks von unserer keleya-Expertin
- Erhalte bis zu 18.000€ mehr Elterngeld mit unserer online Experten-Beratung
- Lerne alles zum Thema Elterngeldbezug & Zuverdienst
- Lerne wie du die Elternzeit effektiv nutzen kannst – plane deinen Wiedereinstieg
- Entdecke spannende Elterngeldkurse & booste deine Famielienkasse
- Entdecke Live-Sessions mit unserer Elterngeld-Expertin direkt in der keleya-App
Wie und wann kann ich das Elterngeld beantragen?
Elterngeld kannst du grundsätzlich erst nach der Geburt deines Kindes beantragen. Der Antrag sollte in den ersten drei Monaten nach der Geburt gestellt werden, weil Elterngeld maximal für drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt wird. Der Antrag muss bei einer Elterngeldstelle gestellt werden. Die für deinen Wohnort zuständige Beratungsstelle findest du unter: https://familienportal.de/dynamic/action/familienportal/125008/such.
Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern die Möglichkeit, das Elterngeld online zu beantragen.
Für den Antrag benötigst du das Formular deines jeweiligen Bundeslandes. Dieses bekommst du bei den Elterngeldstellen, in den Geschäftsstellen von Krankenkassen, bei der Gemeindeverwaltung oder in Krankenhäusern. Elterngeld kann lediglich einmal pro Kind beantragt werden. Bei Mehrlingsgeburten ist ebenfalls nur ein Antrag zulässig. Den Antrag kannst du gemeinsam mit deinem Partner oder deiner Partnerin stellen.
Beachte – Der Antrag muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden.
Checkliste – Welche Nachweise brauche ich für den Antrag?
Für den Antrag auf Elterngeld musst du jede Menge Nachweise erbringen. Diese richten sich nach deiner individuellen Situation. Grundsätzlich benötigst du die Geburtsurkunde beziehungsweise die Geburtsbescheinigung, welche vom Krankenhaus oder deiner Hebamme ausgestellt worden ist. Außerdem muss das bisherige Nettoeinkommen nachgewiesen werden. Mamas, die vorher nicht selbstständig gearbeitet haben, benötigen die Lohnabrechnungen der letzten zwölf Monate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt. Papas müssen die Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes einreichen.
Selbstständige Personen müssen in der Regel den letzten Steuerbescheid einreichen. Arbeitnehmerinnen müssen die Bescheinigung der Krankenkassen über das Mutterschaftsgeld nach der Geburt einreichen. Falls der Arbeitgeber Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld zahlt, müssen diese Nachweise ebenfalls eingereicht werden. Beamtinnen und Soldatinnen müssen die Bescheinigungen über die Dienstbezüge während des Mutterschutzes sowie die Bescheinigungen über die Zuschüsse zu den Bezügen einreichen.
Falls du bei einer privaten Krankenversicherung bist und eine Krankentagegeld-Versicherung hast, musst du die entsprechende Bescheinigung der Krankenversicherung ebenfalls einreichen. Falls du und dein Partner oder deine Partnerin während der Elterngeldzeit arbeiten geht, ist eine Bescheinigung eures Arbeitgebers über die Arbeitszeiten während des Zeitraums notwendig. Selbstständige müssen eine eigene Erklärung zu den bisherigen Arbeitszeiten und den Arbeitszeiten während der Bezugsdauer einreichen.
Elterngeld beantragen – geht das auch online?
Grundsätzlich kannst du Elterngeld auch über das Internet beantragen. Mit dem Angebot Elterngeld Digital haben sich einige Bundesländer zusammengeschlossen und ermöglichen Eltern die Beantragung online. Der Dienst steht in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen zur Verfügung.
Hier bekommen Eltern einem digitalen Assistenten an die Hand, der durch den Prozess leitet. Am Ende muss das Dokument ausgedruckt werden und per Post an die zuständige Stelle gesendet werden. Der Gang zur Post wird in Zukunft vermutlich ebenfalls wegfallen, ein genaues Startdatum für diese Änderung steht allerdings noch nicht fest.
Auch weitere Bundesländer planen in Zukunft das Elterngeld Digital anzubieten. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und das Saarland haben unabhängig davon Alternativen zur Antragsstellung über das Internet entwickelt.
Wichtige Tipps und Fallstricke, die du beachten solltest
Viele Eltern machen aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit Fehler bei der Beantragung des Elterngeldes. Diese Fehler können am Ende allerdings für einen geringeren Betrag sorgen und sollten deshalb vermieden werden.
Einige Väter reichen beispielsweise nach der Geburt des Kindes Urlaub ein, obwohl ein Antrag auf Elterngeld sinniger wäre, da sie in diesem Zeitraum einen Anspruch auf Elterngeld haben und so die Chance auf die staatlichen Zahlungen verpassen. Manche Papas entscheiden sich aus Angst und Unwissenheit vor Konsequenzen bewusst für die Urlaubsvariante, obwohl sie gar nichts zu befürchten haben.
Ein weiterer Fehler ist es, wenn Eltern Basiselterngeld beziehen und trotzdem arbeiten gehen. Eltern dürfen während der Elternzeit 30 Stunden pro Woche arbeiten gehen, das erwirtschaftete Geld wird allerdings auf das Elterngeld angerechnet. Wer Elterngeld beziehen und trotzdem arbeiten möchte, sollte lieber Elterngeld Plus beantragen. Dann wird das Einkommen erst angerechnet, wenn es 50 Prozent des ursprünglichen Verdienstes überschreitet. Im Gegenzug erhalten Familien lediglich die Hälfte des eigentlichen Elterngeldes, aber für einen doppelt so langen Zeitraum. Die Gesamtsumme verändert sich also nicht.
Ein Dienstwagen zählt zur Arbeitsvergütung, weil er einen geldwerten Vorteil darstellt. Dieser wird mit dem Elterngeld verrechnet und senkt die Summe entsprechend. Eltern sollten hier vorher kalkulieren, ob sich eine Rückgabe des Dienstwagens während der Elternzeit lohnt. Alternativ kann auch hier Elterngeld Plus beantragt werden, da der geldwerte Vorteil dabei nicht angerechnet wird.
Der Partnerschaftsbonus ist ebenfalls ein Fallstrick, in den manche Eltern tappen. Grundsätzlich hört der Bonus sich gut an, ist aber leider kaum praktikabel. Eltern bekommen den Partnerschaftsbonus, wenn beide jeweils vier Monate am Stück für 25 bis 30 Stunden pro Woche arbeiten. Falls ein Elternteil diese Voraussetzung in einem Monat nicht erfüllt, muss der gesamte Betrag für die vier Monate zurückgezahlt werden.
Verheiratete Paare können die Steuerklasse wechseln, damit sich das Nettoeinkommen der beiden Elternteile erhöht und dementsprechend ein höheres Elterngeld beantragt werden kann.
Beim Steuervorteil müssen Eltern schnell sein
Das Elternteil, dass die längere Zeit zuhause verbringt, sollte Steuerklasse III wählen und der andere demnach die Klasse V. Der Wechsel der Steuerklasse hat nichts mit dem Ehegattensplitting zu tun und kann auch für Paare interessant sein, die eigentlich auf das Splitting verzichten. Das Problem an der Sache ist, dass der Antrag auf den Wechsel der Steuerklasse sieben Monate vor dem Beginn des Mutterschutzes gestellt werden muss. Der Mutterschutz beginnt allerdings bereits sechs Wochen vor der Geburt. Im Prinzip muss der Wechsel der Steuerklasse also bereits vor der Schwangerschaft erfolgen.
Eltern haben die Wahl zwischen einer höheren Förderung oder einem höheren Einkommen. Bleibt der besser verdienende Partner zu Hause, fällt die staatliche Förderung höher aus. Allerdings fällt der Nettolohn dann entsprechend weg. Die Eltern erhalten mehr Geld, wenn das Elternteil mit dem geringeren Gehalt zu Hause bleibt.
Ein weiterer Tipp richtet sich an Angestellte, die Weihnachts- oder Urlaubsgeld bekommen. Grundsätzlich werden diese Zahlungen bei der Höhe des Elterngeldes nichts berücksichtigt. Angestellte können den Arbeitgeber jedoch bitten, diese Zahlungen auf das monatliche Gehalt umzulegen. Durch das steigende Einkommen erhöht sich wiederum das Elterngeld.
Elterngeld Plus oder Basiselterngeld – Was sind die Unterschiede?
Die Beantragung von Elterngeld Plus oder Basiselterngeld ist einzig und allein davon abhängig, ob der Antragssteller im Bezugszeitraum in Teilzeit arbeiten möchte oder nicht. Es ist auch eine Kombination aus beidem möglich. Falls beide Elternteile in Teilzeit arbeiten möchten, könnte der Partnerschaftsbonus interessant sein. Dieser Bonus verknüpft die Vorteile von einem höheren Einkommen mit der zusätzlichen Zeit für das Kind. Grundsätzlich ist zu bedenken, dass Eltern während der Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit benötigen. Falls keine Verwandten zur Verfügung stehen, muss das Kind zur Tagesmutter oder in eine Kita gegeben werden.
Die Kosten dafür sollten berücksichtigt werden und der stressige Teilzeitjob lohnt sich dann teilweise deutlich weniger als gedacht. Letztendlich ist es eine individuelle Entscheidung, die Paare sich reiflich überlegen müssen. Das Basiselterngeld bietet mehr Zeit mit dem Kind und ein ausreichendes Einkommen für den Zeitraum von zwölf Monaten. Das Elterngeld Plus wird doppelt so lange gezahlt, allerdings sind die monatlichen Zahlungen dafür nur halb so hoch.
Außerdem wird das Elterngeld Plus anders berechnet und es kann sein, dass Eltern insgesamt mehr Geld erhalten als mit dem Basiselterngeld. Ein Wechsel zwischen den beiden Modellen kann relativ einfach beantragt werden und ist möglich für Monate, für die noch keine Leistung ausgezahlt wurde.
Kann ich das Elterngeld auch rückwirkend beantragen?
Du kannst das Elterngeld grundsätzlich während der ersten vierzehn Lebensmonate deines Kindes beantragen. Bei adoptierten Kindern ist das Datum der Aufnahme in den Haushalt relevant. Das Elterngeld wird rückwirkend jedoch nur für die letzten drei Monate gewährt, die vor dem Eingang des Antrags bei der Elterngeldstelle liegen. Ein Antrag muss also spätestens am letzten Tag des vierten Lebensmonats des Kindes bei der Elterngeldstelle eingehen, damit der Anspruch ab dem Tag der Geburt gilt. Ein Fax ist ausreichend, um die Frist zu wahren. Fehlende Unterlagen kannst du problemlos nachreichen, ohne dass die Frist verstreicht.